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Steuernews

Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?

Anpassungen durch die aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung

Können Aufzahlungen für die Sonderklasse bei Krankenhausaufenthalten außergewöhnliche Belastungen sein?

Die aktuelle Wartung der Lohnsteuerrichtlinien bringt Ergänzungen zur Rechtsmeinung der Finanz

Unwesentliche Diagnoseverzögerung – keine Arzthaftung

Klagebegehren mangels Kausalität des Behandlungsfehlers abgewiesen

Kulturlinks – Frühling 2023

Kulturveranstaltungen - Frühling 2023

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Illustration

Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.

Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:

Alter Beihilfe pro Monat
ab Geburt € 120,60
ab 3 Jahren € 129,00
ab 10 Jahren € 149,70
ab 19 Jahren € 174,70

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe

  • für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
  • für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
  • für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
  • für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
  • für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
  • für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.

Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: Mediaparts - stock.adobe.com

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